AGB zur Nutzung der meet + train – Seminar- und Tagungsräume

1. Allgemeine Regelungen

 

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des vom Mietenden oder Veranstaltenden erteilten Auftrages für die Nutzung der Räumlichkeiten (Anmietung) für Seminare, Veranstaltungen, Workshops und Kurse o.a. Die Mietenden oder Veranstaltenden unterwerfen sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen Gewerbe rechtlichen Vorschriften und übernehmen die Haftung für deren Einhaltung. Die mietweise Überlassung der Seminarräume der Trigonal Beratung und Training GmbH, Maxim-Gorki-Straße 20, 39108 Magdeburg
– im Folgenden Vermieter genannt –
an den im Reservierungsformular genannten Mietenden bedarf des Abschlusses eines Vertrages in Form eines bestätigten Reservierungsformulares.
Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Eine Terminvormerkung ist bis zur schriftlichen Bestätigung im Reservierungsformular durch dem Vermieter unverbindlich.

 

2. Mietgegenstand und Mietzeit

 

  1. Die in der Bestätigung des Reservierungsformulars bestimmten Räume und Gegenstände (Mietgegenstand) werden dem Mietenden zu dem dort vereinbarten Zweck und für die dort vereinbarte Zeit (Mietzeit) überlassen. Der Raum wird mit der in der Bestätigung des Reservierungsformulars genannten Bestuhlung und Technik gemietet.
  2. Beginn und Ende der Mietdauer und der Veranstaltung richten sich nach den im Reservierungsformular festgesetzten Zeiten. Die Mietenden haben dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird und die gemieteten Räume spätestens innerhalb einer halben Stunde nach Veranstaltungsende geräumt sind. Die Mieträume werden eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung geöffnet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme des Raumes bedarf der vorherigen Absprache mit den Vermietenden. Nach einer geduldeten Frist von 30 min, wird für jede angebrochene Stunde eine Gebühr von 50 EUR berechnet.
  3. Die vorgenannten Räume werden vor Beginn jeglicher Arbeiten durch autorisierte Vertreter des Vermieters an die Mietenden übergeben.
  4. Nach Beendigung jeglicher Arbeiten wird die Räumlichkeit in gleicher Weise und Zustand zurückgegeben. Es ist hierzu ein Abnahmetermin mit dem Vermieter zu vereinbaren.
  5. Die Mietenden tragen dafür Sorge, dass weitere Räume des Vermieters von den Teilnehmenden der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen noch Betreten werden.
  6. Die Mietenden bekennen mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen, homophoben,
    verschwörungstheoretischen, reichsbürgerideologischen Ideen oder Inhalte haben wird. D.h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet werden dürfen. Sollte durch die Mietenden oder Teilnehmenden der Veranstaltung gegen die vorgenannten Bestimmungen verstoßen werden, hat der Vermieter, bzw. bei Teilnehmenden die Mietenden für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

 

3. Zahlung des Mietpreises

 

Die Mietenden erhalten jeweils nach Nutzung des Seminarraumes eine Rechnung für alle in Anspruch genommene Leistungen (inkl. eventuelle Drittleistungen, wie Catering usw.). Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag sofort auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto zu überweisen.

 

4. Raum -/ Hard- und Softwarenutzung

 

  1. Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
  2. Es darf insbesondere in den Räumen nicht geraucht werden. Sollte in den Räumen geraucht werden, fallen Reinigungsgebühren in Höhe von
    150 EUR an.
  3. Bei einer Veröffentlichung der Veranstaltung (Presse, Plakate, usw.) muss deutlich werden, dass der Vermieter nicht Veranstalter ist. Es muss auf allen Werbeträgern darauf hingewiesen werden, dass für die Durchführung und für den Inhalt der Veranstaltung alleine die Veranstaltenden und nicht die Vermieter verantwortlich sind.
  4. Die Versorgung von Getränken und Catering im Rahmen von meet + train erfolgt exklusive über Trigonal Beratung und Training GmbH und kann optional mit gebucht werden.
  5. Mit dem Raum und seinen Ausstattungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen in oder an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Jede Beschädigung wird den Nutzenden berechnet.
  6. Die Nutzenden sind insbesondere verpflichtet, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung keine Dateien gleich welcher Art in das Internet bzw. externe Medien einzuspeisen und keine gesetzwidrigen oder pornografischen Inhalte aufzurufen bzw. herunterzuladen.

 

5. Rücktritt vom Mietvertrag

 

Bei Rücktritt vom Mietvertrag hat der Vermieter Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:

  1. bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Mietbeginn, wird keine Stornierungsgebühr erhoben.
  2. bei Rücktritt innerhalb von 8 – 14 Tagen vor Mietbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten Raummietpreises erhoben.
  3. bei Rücktritt innerhalb von 4 – 7 Tagen vor Mietbeginn, wird eine Gebühr von 75 % des vereinbarten Raummietpreises erhoben. Kann der Raum während des abgesagten Termins noch anderweitig vermietet werden, entfällt die Stornierungsgebühr komplett.
  4. bei Rücktritt innerhalb von 3 Tagen oder Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage, wird eine Gebühr von 100 % des vereinbarten Raummietpreises erhoben.
  5. nicht stornierbare Leistungen Dritter, zB. Catering, die von den Mietenden für diese Veranstaltung gebucht wurden, werden entsprechend der jeweiligen Stornogebühren des Dritten den Mietenden in Rechnung gestellt.
  6. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
  7. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten, wenn:
    1. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Hauses bzw. der Vermieter zu befürchten ist,
    2. das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Mietenden können in diesem Falle keinen Schadenersatz gegenüber dem Vermieter geltend machen. Die bei dem Vermieter bis zur Erklärung der fristlosen Kündigung für die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten sind vom Mietenden zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Vermieter bleibt hiervon unberührt.

 

6. Haftungsregelung

 

  1. Die Mietenden haften gegenüber dem Vermieter für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und, soweit dies im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht, an den sonstigen Einrichtungen der Räumlichkeiten der Firma Trigonal Beratung und Training GmbH, ohne Rücksicht darauf, ob die Schädigung durch sie, ihren Beauftragten oder durch Teilnehmende der Veranstaltung entstanden ist.
  2. Die Mietenden haften dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden.
  3. Für Personenschäden und für Sachschäden an dem vom Mietenden oder von ihm beauftragten Dritten aus Anlass dieser Veranstaltung eingebrachten Gegenständen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Sicherung und Versicherung der eingebrachten Gegenstände ist Sache der Mietenden und geht zu ihren Lasten.
  4. Die Mietenden haben für Schadenersatzansprüche einzustehen, die aus Anlass ihrer Veranstaltung gegen den Vermieter geltend gemacht werden, einschließlich entstehender Mehrkosten und Einnahmeausfälle für nachfolgende Veranstaltungen, die durch die Veranstaltung der Mietenden verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit diese Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind. Sofern der Vermieter wegen dieser Schadenersatzansprüche in Anspruch
    genommen wird, sind die Mietenden verpflichtet, die Vermieter hiervon einschließlich entstehender Prozess- und Nebenkosten freizustellen.
  5. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen in den Räumen der Trigonal Beratung und Training GmbH, Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Vermieter lediglich, wenn diese Ereignisse von dem Vermieter oder von ihm beauftragter Dritter vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
  6. Schadenersatzansprüche der Mietenden gegen dem Vermieter einerlei aus welchem Rechtsgrund, setzen voraus, dass der Vermieter eine seiner wesentlichen Vertragspflichten (Kardinal- oder Hauptpflichten) zumindest fahrlässig verletzt hat oder ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

 

7. Überlassung an Dritte

 

Die im Vertrag angegebene Mietenden, sind für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstaltende. Es wird versichert, dass nicht im Auftrag eines anderen Veranstaltenden gehandelt wird. Die Mietenden, sind ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten.

 

8. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Magdeburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9. Schlussbestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.

Magdeburg, 01.09.2023
Trigonal Beratung und Training GmbH
Maxim-Gorki-Str. 20, 39108 Magdeburg
HRB 24613 Amtsgericht Stendal
Geschäftsführer: Steffen Schulz
USt.-ID. DE185090473